Stiftungszweck

§ 2 der Satzung:

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Die Stiftung dient dem öffentlichen Gesundheitswesen in der Stadt Bielefeld. Zusätzlich dient die Stiftung der Wissenschaft in diesem Bereich, indem sie bestimmte Fördermaßnahmen wissenschaftlich begleitet und deren Ergebnisse veröffentlicht.
  3. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Entwicklung von Projekten auf den vorstehend genannten Tätigkeitsfeldern. Dazu gehören auch der Betrieb, die Unterhaltung oder die Unterstützung entsprechender Einrichtungen sowie die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung von professionellen, ehrenamtlichen Pflegekräften und pflegenden Angehörigen auf diesen Tätigkeitsfeldern.
    Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird.
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Hinweis:

Die Junker-Stiftung ist eine so genannte treuhänderische Stiftung, d.h. sie wird von einer anderen Stiftung verwaltet. Diese Verwaltungsarbeit wird von der Bielefelder Bürgerstiftung durchgeführt, die sich schon seit Jahren in Bielefeld engagiert und viel Erfahrung in der Organisation von Stiftungen hat.